Exo Motion · Schweiz

Gehunterstützung im Alter sorgfältig prüfen

Exo Motion informiert ältere Menschen und Angehörige in der Schweiz über tragbare robotische Gehunterstützung, mögliche Erprobung und die Unterlagen für eine individuelle Entscheidung.

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AHV-Hilfsmittel und individuelle Abklärung

Die AHV kann für bestimmte Hilfsmittel von Altersrentnerinnen und Altersrentnern mit Wohnsitz in der Schweiz Kostenbeiträge leisten. Die offiziellen Informationen nennen zuständige Ausgleichskassen und Pro Senectute als Anlaufstellen.

Lassen Sie klären, welche Regelung in Ihrer Situation gilt. AHV und IV sind unterschiedliche Wege; eine IV-Regelung darf nicht pauschal auf jede Person im Rentenalter übertragen werden. Fragen Sie nach dem konkreten Modell und den erforderlichen Unterlagen.

Informationsstelle AHV/IV: Hilfsmittel der AHV

Verfügbarkeit und Finanzierung

Ein Kostenbeitrag für Exo Motion durch AHV oder IV ist nicht bestätigt. Lassen Sie Anspruch, Produkt und Verfahren vor einer Bestellung prüfen. Ein allgemeiner Hinweis auf Hilfsmittel ist keine Leistungszusage.

Informationen geprüft:

Wohnkanton und Gehziel angeben

Ob Zürich, Bern, Basel oder ein anderer Ort: Nennen Sie Wohnkanton und bevorzugte Sprache sowie den Alltagseinsatz, den Sie besprechen möchten. Klären Sie Anpassung, Erprobung, Lieferkosten und Service. Eine Landesinformation bestätigt kein lokales Exo Motion Zentrum.

Ihre nächsten Schritte

  1. Besprechen Sie Gehfähigkeit und bisherige Hilfsmittel mit einer Fachperson.
  2. Klären Sie mit der zuständigen Stelle die mögliche Leistung und das konkrete Produkt.
  3. Fordern Sie Modellangaben, Offerte und bestätigte Bedingungen für Erprobung und Service an.

Fragen vor der Entscheidung

Gilt eine IV-Auskunft auch nach der Pensionierung?

Das muss individuell geklärt werden. Für Hilfsmittel im Alter sind die AHV-Regeln und die bisherige Situation zu prüfen.

Kann ich auf Deutsch anfragen?

Ja. Geben Sie Ihre bevorzugte Sprache an; konkrete Beratungs- und Serviceangebote werden im weiteren Kontakt bestätigt.

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