Exo Motion · Deutschland

Tragbare Gehunterstützung für Ihren Alltag

Exo Motion informiert ältere Menschen und Angehörige in Deutschland über tragbare robotische Gehunterstützung. Im Mittelpunkt stehen die persönliche Eignung, ein mögliches Erproben und die Fragen an die zuständige Kasse.

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Pflegehilfsmittel und Prüfung durch die zuständige Kasse

Pflegehilfsmittel können die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Ob Pflegekasse oder ein anderer Leistungsträger zuständig ist, hängt vom Bedarf und vom Hilfsmittel ab.

Besprechen Sie den konkreten Bedarf mit Ihrer behandelnden Fachperson und Ihrer Kasse. Ein tragbares Robotikgerät muss als konkretes Modell beurteilt werden. Allgemeine Regeln für Pflegehilfsmittel belegen weder einen Anspruch auf dieses Produkt noch dessen Aufnahme in ein Hilfsmittelverzeichnis.

Bundesgesundheitsministerium: Pflegehilfsmittel

Verfügbarkeit und Finanzierung

Eine Kostenübernahme oder Zulassung von Exo Motion durch eine deutsche Kasse ist hier nicht bestätigt. Lassen Sie Zuständigkeit, Verordnung, Lieferantenanforderungen und Kostenübernahme vor einer Bestellung schriftlich klären.

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Ihre alltäglichen Wege sind der Ausgangspunkt

Für eine Anfrage aus Berlin, München, Hamburg oder Ihrer Gemeinde nennen Sie bitte den Wohnort und Ihr Gehziel. Ein Weg zum Supermarkt stellt andere Anforderungen als ein langer Ausflug. Fragen Sie nach Anpassung, Einweisung, Pausen und Wartung sowie nach tatsächlich verfügbaren Angeboten vor Ort.

Ihre nächsten Schritte

  1. Besprechen Sie Gehfähigkeit und vorhandene Hilfsmittel mit einer geeigneten Fachperson.
  2. Klären Sie mit der Kasse, ob das konkrete Gerät geprüft werden kann.
  3. Fordern Sie Modellunterlagen und ein Angebot an; bestätigen Sie Lieferung, Erprobung und Service.

Fragen vor der Entscheidung

Bezahlt die Pflegekasse Exo Motion?

Das ist nicht bestätigt. Ein Pflegegrad oder ein Produktangebot allein ist keine Zusage zur Kostenübernahme.

Ersetzt das Gerät einen Rollator?

Nicht ohne individuelle Beurteilung. Ändern Sie die Nutzung verordneter Hilfsmittel nur nach Rücksprache mit Ihrer behandelnden Fachperson.

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